Es ist falsch, dass man sich bei den Agenturen für Arbeit (früher Arbeitsamt) melden muss. Niemand ist gezwungen, sich arbeitslos zu melden. Allerdings: Wer Unterstützung bei der Suche nach Arbeit benötigt und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte, muss sich persönlich arbeitslos melden. Ansonsten weiß ja auch niemand, dass man gerne Arbeitslosengeld beziehen würde.
Keine Anrechnung von Vermögen
Um die Ersparnisse muss man sich erstmal keine Sorgen machen, wenn man Arbeitslosengeld beantragen: das Vermögen wird nicht angerechnet, auch nicht das der Partnerin oder des Partners. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Geldanlagen und Immobilien. Beim Arbeitslosengeld II ist es anders: Diese finanzielle Hilfe kann man nur erhalten, wenn Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Sperrfrist:
Wer seinen Arbeitsplatz selbst aufgegeben hat und dafür keinen wichtigen Grund hatte, muss mit einer Sperrzeit rechnen, d.h. man erhält erstmal kein Arbeitslosengeld. Die Sperrfrist dauert 12 Wochen, d.h. in den ersten zwölf Wochen der Arbeitslosigkeit gibt es kein Arbeitslosengeld. Das ist wichtig zu wissen, denn durch die Sperrzeit wird auch die Dauer des möglichen Bezuges von Arbeitslosengeld verringert. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird um ein Viertel gekürzt. Für Arbeitslose ab 58 Jahren bedeutet dies in der Regel, dass Arbeitslosengeld maximal 18 statt 24 Monate gezahlt wird.
Die Verschiebung Ihres Antrags kann sich lohnen
Wenn Sie kurz vor Ihrem 50., 55. oder 58. Geburtstag arbeitslos werden, sollten Sie genau kalkulieren. Falls Sie befürchten, dass Sie längere Zeit ohne Job bleiben werden, sollten Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld bis zu Ihrem Geburtstag aufschieben. Nach Paragraf 118 Absatz 2 des dritten Sozialgesetzbuchs können Sie, bis die Arbeitsagentur über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld entschieden hat, noch bestimmen, dass Ihr Anspruch erst ab einem späteren Termin wirksam werden soll – etwa an Ihrem 55. Geburtstag. Dann erhalten Sie zwar bis zum Tag der Antragstellung keine Unterstützung, dafür können Sie aber später unter Umständen drei oder sechs Monate länger Arbeitslosengeld erhalten.
Also, wer Arbeitslosengeld beziehen will, sollte sich arbeitslos melden.
Übrigens:
Für ältere Arbeitslose (auch für 64- oder 65-Jährige) gelten bei der Arbeitsvermittlung genau die gleichen Regeln wie für jüngere. Die Betroffenen müssen alle zumutbaren Arbeiten annehmen. Ein extremes Beispiel hierzu wäre, dass für eine Bankkauffrau eine Reinigungsarbeit zumutbar ist. Für Arbeitslose gibt es keinen Berufs- und Qualifikationsschutz. Zudem müssen sich auch ältere Arbeitslose die Vermittlung in Stellen gefallen lassen, die weit schlechter dotiert sind als diejenige, die sie zuletzt innegehabt haben. Wer zumutbare Stellen ablehnt, dem droht zumindest eine zeitweise Sperre der Versicherungsleistung.
P.S.:
Wenn man vor hat, eine Weltreise zu unternehmen, sollte sich vor der Weltreise beim Arbeitsamt melden und den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, damit kann nach der Reise der Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgenommen werden.
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